Stationäre Hilfen
Für ein Weilchen sind wir euer Zuhause!
ASTRID LINDGREN
“Lass dich nicht unterkriegen, sei frech und wild und wunderbar!”
Begleitung auf dem Weg in eine sichere Zukunft
Wir helfen Kindern und Familien in schwierigen Lebenssituationen, wieder Halt und Orientierung zu finden. Unsere stationären Angebote bieten Schutz, verlässliche Beziehungen und einen sicheren Rahmen, in dem Entwicklung möglich wird.
Kontakt
Luise Fähnrich (Ansprechpartnerin für WG Paraplü 2.0 und WG Parasol 2.0)
Telefon: +49 3331 30146-38
E-Mail: luise.faehnrich@gesellschaft-gesundheit.de
Annett Hahn
Telefon: +49 3331 30146-20 (Ansprechpartnerin für WG Parapente 2.0)
E-Mail: annett.hahn@gesellschaft-gesundheit.de
Fax: +49 3331 30146-11
E-Mail: fbl-sh@gesellschaft-gesundheit.de
Paraplü 2.0
Kapazität: 6 Kinder
Rechtsgrundlagen: § 42 SGB VIII (Inobhutnahme), Clearing nach § 34 i. V. m. § 27 SGB VIII, ggf. § 20 SGB VIII (Hilfe in Notsituationen)
Die Inobhutnahme- und Clearingstelle richtet sich an Kinder von Geburt bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sowie in begründeten Fällen an Geschwisterkinder bis zum 6. Lebensjahr, die aufgrund akuter familiärer Krisen, eines Betreuungsausfalls oder zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung vorübergehend außerhalb ihres Herkunftssystems untergebracht werden müssen. Aufgenommen werden insbesondere Kinder mit akutem Schutzbedarf, instabilen oder belastenden Lebensverhältnissen, Entwicklungsverzögerungen oder Regulationsauffälligkeiten, gesundheitlichen oder pflegerischen Bedarfen sowie Bedarf an fachlich fundierter Perspektivklärung.
Das pädagogische Handeln basiert auf einem systemisch-integrativen sowie bindungs- und ressourcenorientierten Ansatz. Den Kindern wird ein geschützter und verlässlicher Rahmen geboten, der ihnen Orientierung und Halt in einer belastenden Situation gibt. Ein strukturierter Alltag mit konstanten Bezugspersonen unterstützt die Stabilisierung. Altersgerechte Versorgung, feinfühlige Begleitung und die Förderung der frühkindlichen Entwicklung stehen im Mittelpunkt. Die Einrichtung ist inklusiv ausgerichtet und kann Kinder mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen aufnehmen, sofern kein intensivpflegerischer Bedarf besteht.
Parasol 2.0
Kapazität: 6 Kinder
Rechtsgrundlagen: § 27 SGB VIII i. V. m. §§ 34, 35a SGB VIII sowie ggf. Leistungen nach SGB IX
Die TWG richtet sich an Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren, die aufgrund belastender familiärer oder individueller Lebenssituationen vorübergehend oder längerfristig nicht in ihrem Herkunftssystem leben können. Aufgenommen werden insbesondere Kinder mit erhöhtem pädagogischen Förderbedarf, Bindungs- und Verhaltensstörungen, traumatischen Erfahrungen, psychischen Belastungen oder Entwicklungsverzögerungen, bei drohender oder bestehender seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII oder mit leichter geistiger Behinderung.
Darüber hinaus können auch Kinder aufgenommen werden, die keinen ausgeprägten therapeutischen Hilfebedarf haben, jedoch eine stabile, familienähnliche Wohnform mit verlässlichen pädagogischen Bezugspersonen benötigen. Eine gemischte Gruppenzusammensetzung wird bewusst angestrebt, da sie positive Entwicklungsimpulse im sozialen Miteinander ermöglicht und zur Stabilisierung der Gruppendynamik beiträgt. Die Wohngruppe arbeitet auf Grundlage eines systemisch-integrativen und ressourcenorientierten Ansatzes. Ziel ist es, den Kindern einen stabilen, verlässlichen Lebensort zu bieten und ihre persönliche Entwicklung nachhaltig zu fördern.
Parapente 2.0
Kapazität: 7 Kinder
Rechtsgrundlagen: § 27 SGB VIII i. V. m. §§ 34, 35a SGB VIII sowie ggf. Leistungen nach SGB IX
Zielgruppe: Die TWG richtet sich an Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren, die aufgrund belastender familiärer oder individueller Lebenssituationen vorübergehend oder längerfristig nicht in ihrem Herkunftssystem leben können. Aufgenommen werden insbesondere Kinder mit erhöhtem pädagogischen Förderbedarf, Bindungs- und Verhaltensstörungen, traumatischen Erfahrungen, psychischen Belastungen oder Entwicklungsverzögerungen, bei drohender oder bestehender seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII oder mit leichter geistiger Behinderung.
Darüber hinaus können auch Kinder aufgenommen werden, die keinen ausgeprägten therapeutischen Hilfebedarf haben, jedoch eine stabile, familienähnliche Wohnform mit verlässlichen pädagogischen Bezugspersonen benötigen. Eine gemischte Gruppenzusammensetzung wird bewusst angestrebt, da sie positive Entwicklungsimpulse im sozialen Miteinander ermöglicht und zur Stabilisierung der Gruppendynamik beiträgt. Die Wohngruppe arbeitet auf Grundlage eines systemisch-integrativen und ressourcenorientierten Ansatzes. Ziel ist es, den Kindern einen stabilen, verlässlichen Lebensort zu bieten und ihre persönliche Entwicklung nachhaltig zu fördern.