Zum Schutz der von uns betreuten und versorgten Menschen, sowie aller MitarbeiterInnen haben wir ein umfassendes Hygienekonzept erstellt.
Ab dem 2. November 2020 gilt: Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)
Es gilt unter anderem:
- Besuche können nur nach vorheriger telefonischer Absprache stattfinden
- Besucher sollen möglichst nicht die Wohngruppen betreten
- Besucher tragen sich mit ihren Kontaktdaten in Listen ein
- Besucher tragen einen Mund-Nasen-Bedeckung
- Besucher desinfizieren die Hände
- Kontakte finden möglichst im Außenbereich statt
- Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist dringend geboten
- Umgänge werden möglichst begleitet
- Menschen mit Krankheitssymptomen nehmen von Besuchen grundsätzlich Abstand