Zum Schutz der von uns betreuten und versorgten Menschen, sowie aller MitarbeiterInnen haben wir ein umfassendes Hygienekonzept erstellt.

Ab dem 2. November 2020 gilt: Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)

Es gilt unter anderem:

 

  • Besuche können nur nach vorheriger telefonischer Absprache stattfinden
  • Besucher sollen möglichst nicht die Wohngruppen betreten
  • Besucher tragen sich mit ihren Kontaktdaten in Listen ein
  • Besucher tragen einen Mund-Nasen-Bedeckung
  • Besucher desinfizieren die Hände
  • Kontakte finden möglichst im Außenbereich statt
  • Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist dringend geboten
  • Umgänge werden möglichst begleitet
  • Menschen mit Krankheitssymptomen nehmen von Besuchen grundsätzlich Abstand